ARKA MEDICAL SPA in Kołobrzeg, ul. Sułkowskiego 11
HAUSORDNUNG
§ 1 Gegenstand der Hausordnung
1. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Anlage Arka Medical SPA in Kołobrzeg an der Sułkowskiego 11 aufhalten, im Folgenden als „Anlage“ bezeichnet.
2. Die Hausordnung regelt die Erbringung von Dienstleistungen, den Verantwortungsbereich der Gäste sowie der Anlage und die Regeln für den Aufenthalt auf dem Gelände der Anlage.
3. Die Hausordnung ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Reservierung, die Anzahlung oder die vollständige Zahlung für den Aufenthalt in der Anlage zustande kommt.
4. Durch die vorgenannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Hausordnung gelesen und akzeptiert hat.
§ 2 Hotelübernachtung
1. Das Zimmer wird tageweise vermietet. Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des folgenden Tages.
2. Wenn der Gast die Aufenthaltsdauer bei der Anmietung des Zimmers nicht angibt, gilt das Zimmer als für eine Nacht gemietet.
3. Der Wunsch, den Aufenthalt über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss der Gast an der Rezeption bis 9:00 Uhr am Tag der Ablaufzeit der Zimmermiete melden.
4. Die Anlage wird den Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts nach Verfügbarkeit und entsprechend dem aktuellen Preis berücksichtigen.
5. Das Zimmer darf nicht an Dritte weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden, auch wenn der bezahlte Zeitraum noch nicht verstrichen ist.
6. Nicht angemeldete Personen dürfen sich von 7:00 bis 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten. Nach 22:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, zusätzliche Personen, die mit ihm im Zimmer sind, anzumelden.
7. Ein Verbleib des Gasts im Zimmer nach 11:00 Uhr wird von der Anlage als Verlängerung des Hotelanreisetages bis 17:00 Uhr betrachtet, wofür eine Gebühr von 150,00 PLN pro Person über 11 Jahre erhoben wird.
§ 3 Von der Anlage erbrachte Leistungen
1. Die Anlage erbringt kostenlose Leistungen in folgenden Bereichen:
a) Erteilung von Informationen bezüglich des Aufenthalts und der Reise,
b) Weckdienst,
c) Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen im Safe während des Aufenthalts des Gests in der Anlage sowie Gepäckaufbewahrung für angemeldete Gäste.
§ 4 Rückgabe zurückgelassener Gegenstände
1. Persönliche Gegenstände, die vom abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassen werden, können auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt werden.
2. Bei fehlendem Rücksendeauftrag bewahrt das Hotel die zurückgelassenen Gegenstände drei Monate lang auf.
3. Nach Ablauf dieser Frist verfährt das Hotel mit den Gegenständen gemäß geltender Gesetzgebung.
4. Gegenstände ohne Nutzwert oder hygienisches Risiko können entsorgt werden.
§ 5 Reservierung und Anmeldung in der Anlage
1. Voraussetzung für die Anmeldung des Gasts in der Anlage ist eine eigenhändig unterschriebene Anmeldekarte sowie die Vorlage eines Ausweisdokuments mit Foto an den Empfangsmitarbeiter. Die Verweigerung dieser Handlungen führt zur Verweigerung des Vertragsabschlusses.
2. Mit der Nutzung von Dienstleistungen der Anlage akzeptiert der Gast:
a) diese Hausordnung,
b) das Reservierungsverfahren,
c) die Datenschutzrichtlinie,
d) die Datenschutzbestimmungen,
e) die Kinderschutzrichtlinie. 2a. Personen, die mit einem Haustier anreisen, akzeptieren auch die Hausordnung für den Aufenthalt mit Tieren gemäß Nr. 2a-e.
3. Die Reservierung gilt als garantiert, wenn die im Reservierungsbestätigung genannten Anzahlung im angegebenen Zeitraum geleistet wird.
4. Am Anreisetag erhebt die Rezeption die volle Bezahlung für den gesamten Aufenthalt.
5. Bei Stornierung des Aufenthalts während des gebuchten Hotelaufenthaltes wird die Gebühr für den restlichen Aufenthalt nicht zurückerstattet.
6. Die Anlage kann die Aufnahme eines Gasts verweigern, wenn dieser bei vorherigem Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt hat.
7. Bei grober Verletzung der Hausordnung durch den Gast kann die Anlage:
a) die weitere Dienstleistungserbringung verweigern,
b) die Dienstleistungserbringung bei einem erneuten Aufenthalt verweigern.
8. Die Anlage kann die Dienstleistungserbringung verweigern, wenn der Gast unter Alkohol-, psychoaktiven Substanzen steht oder verbale bzw. physische Aggression zeigt.
9. Am Abreisetag sind alle Gäste verpflichtet, die Hotelarmbänder und Karten, die berechtigen, Handtücher am Pool auszuleihen, an der Hotelrezeption zurückzugeben. Bei Nichtzurückgabe des Zimmerschlüssels (Armband, Karte) wird eine Gebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben.
§ 6 Aufenthalt von Tieren
1. Aufgrund der begrenzten Anzahl der für den Aufenthalt mit Tieren vorgesehenen Zimmer wird der Aufenthalt von Haustieren in den Zimmern mit Gästen nur nach vorheriger Meldung bei der Reservierung akzeptiert.
2. Die Anlage akzeptiert ausschließlich Haustiere (Hunde und Katzen) mit einem Gewicht von bis zu 30 kg. Ein Aufenthalt mit als aggressiv eingestuften Hunden gemäß Verordnung des Innenministeriums vom 28.04.2003 ist nicht gestattet.
3. Der Aufenthalt des Tieres ist am Anreisetag gemäß der aktuell gültigen Preisliste kostenpflichtig.
4. Bei Aufenthalt eines nicht bei der Rezeption gemeldeten Tieres ist das Hotel berechtigt, Gebühren zu erheben:
a) eine Tagesgebühr ab dem Entdeckungsdatum des Tieres zuzüglich einer einmaligen Gebühr von 500 PLN zur Deckung der Kosten für zusätzliche Reinigung, Ozonbehandlung und Desinfektion des für Tiere nicht vorgesehenen Zimmers.
5. Details zum Aufenthalt mit Tieren sind in der Hausordnung zum Aufenthalt mit Tieren geregelt, die auf der Webseite www.arka-mega.pl verfügbar ist.
§ 7 Haftung der Anlage
1. Die Anlage ist im Umfang der entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs versichert. Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens zu benachrichtigen.
2. Die Anlage haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen, die nicht im Safe hinterlegt wurden.
3. Die Anlage haftet nicht, wenn der Gast das Zimmer unzureichend gesichert hat – Tür, Fenster oder Balkontür nicht verschlossen hat.
4. Die Anlage haftet für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die ihre Dienste nutzen, mitgebracht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
5. Die Anlage behält sich das Recht vor, die Annahme folgender Gegenstände zur Verwahrung abzulehnen:
a) erhebliche Geldsummen oder Gegenstände von erheblichem Wert
b) Gegenstände, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, sowie sperrige Gegenstände, die nicht verwahrt werden können. Wertsachen werden je nach verfügbaren Aufbewahrungsplätzen akzeptiert.
6. Die Anlage haftet nicht für Schäden oder Verlust von Autos oder anderen Fahrzeugen, die vom Gast auf einem unbeaufsichtigten vom Hotel verwalteten Parkplatz abgestellt wurden, ebenso wenig für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
7. Einzelheiten zum Parken sind auf der Website der Anlage, an der Rezeption und an der Einfahrt zum Parkplatz verfügbar.
§ 8 Haftung der Gäste
1. Kinder unter 14 Jahren müssen sich auf dem Gelände der Anlage unter ständiger Aufsicht der gesetzlichen Vertreter befinden. Die gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die ihre Schützlinge verursachen, materiell.
2. Schäden auf dem Gelände der Anlage sind unverzüglich der Rezeption zu melden.
3. Der Gast haftet vollumfänglich für alle Arten von Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattung und technischen Einrichtungen der Anlage, des Hotelzimmers oder der Gemeinschaftsbereiche, die durch sein Verschulden, das Verschulden minderjähriger Personen in seiner Obhut oder durch Besucher entstanden sind.
4. Für vom Gast oder anderen in Punkt 3 genannten Personen verursachte Schäden an Eigentum der Anlage ist das Hotel berechtigt, die Kreditkarte des Gasts zu belasten oder eine Abrechnung auch nach dessen Abreise auszustellen. Gleiches gilt für das Auslösen des Feueralarms durch den Gast infolge von Vandalismus oder Nichtbeachtung des Rauchverbots. Den materiellen Schaden bewertet die Rezeption anhand der aktuellen Preisliste.
5. Im gesamten Gelände der Anlage besteht absolutes Rauchverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Zimmer wird dem Gast eine Gebühr von 1000 PLN in Rechnung gestellt, die Reinigung, Lüftung sowie zusätzliche Waschen und Reinigung der Ausstattung beinhaltet.
6. Das Verlassen des Zimmers durch den Gast in einem Zustand, der übermäßige Reinigung, Waschen oder sonstige Schäden erfordert, die zur Sperrung des Zimmers führen, führt zu einer zusätzlichen Gebühr von 500 PLN pro Tag der Sperrung.
7. Im gastronomischen Bereich und in allgemeinen Bereichen der Anlage gilt absolutes Alkoholverbot für außerhalb der Anlage erworbene alkoholische Getränke. Ein Verstoß führt zur Berechnung einer Gebühr in Höhe des Werts des mitgeführten Alkohols gemäß der zum Ereignisdatum gültigen Preisliste. Die Weigerung zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet den Gast, die gastronomischen Einrichtungen oder die Anlage sofort zu verlassen (gilt für externe Gäste).
§ 9 Zimmer
1. In den Zimmern gilt Nachtruhe von 23:00 bis 7:00 Uhr. Das Hotel kann die weitere Dienstleistungserbringung an Personen verweigern, die diese Regel verletzen.
2. Das Lagern gefährlicher Materialien im Zimmer, wie Waffen, Munition, leicht entzündliche Stoffe, explosive oder reizende Materialien sowie alle anderen Gegenstände und Substanzen, die eine Gefahr für Gäste oder das Personal darstellen, ist verboten.
3. Aus Brandschutzgründen ist die Benutzung von Elektrogeräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, außer Ladegeräten und Stromversorgungen für elektronische Geräte, verboten.
4. Änderungen der Zimmerausstattung dürfen nur von Hotelmitarbeitern vorgenommen werden.
5. Das Herausnehmen der Ausstattung aus der Anlage ist verboten.
§ 10 Restaurant
1. Der Zugang zum Restaurant ist nur mit Vorlage des Zimmerschlüssels (Armband oder Karte) möglich.
2. In den Restaurants gilt während der Mahlzeiten die Nutzung der Buffetangebote in den jeweiligen Restaurants sowie das Verbot, Speisen mitzunehmen.
3. In den Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen sowie in den angrenzenden allgemeinen Bereichen gilt ein Verbot:
a) in Bademänteln, Badebekleidung usw. aufzuhalten,
b) Alkohol oder Getränke, die außerhalb konsumiert wurden, zu sich zu nehmen.
4. Das Mitbringen von Haustieren in Restaurants, gastronomische Einrichtungen und medizinische Bereiche ist verboten.
§ 11 Reklamationen
1. Gäste haben das Recht, Reklamationen bei Mängeln in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen einzureichen.
2. Reklamationen sollten unverzüglich nach Feststellung des Mangels eingereicht werden.
3. Reklamationen zum Aufenthalt werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich eingereicht werden, und zwar auf eine der folgenden Arten:
a) persönlich an der Rezeption mit schriftlicher Bestätigung des Empfangspersonals;
b) per E-Mail an: reklamacje@arka-mega.pl;
c) per Post an: Arka Medical Spa, ul. Sułkowskiego 11, 78-100 Kołobrzeg;
4. Reklamationen ohne Rücksendeadresse werden nicht bearbeitet.
5. Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation mit Rücksendeadresse wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bearbeitet.
§ 12 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Gäste der Anlage
1. Verantwortlich für die personenbezogenen Daten ist die Serwis Arka Medical SPA Sp. z o. o. mit Sitz in der ul. Złota 61 lok. 100, 00-819 Warschau
2. Die Anlage verlangt vom Gast die Angabe der für die Erbringung und Abrechnung der Hoteldienstleistungen notwendigen Daten wie: - Name und Vorname, - PESEL oder Serien- und Ausweisnummer, - Wohnadresse, - Fahrzeugkennzeichen.
3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der in Nr. 2 § 11 genannten personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Bei fehlender Einwilligung zur Verarbeitung der für die Erbringung und Abrechnung der Hoteldienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten verweigert das Hotel den Abschluss des Vertrags über die Erbringung der angegebenen Dienstleistungen.
5. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website www.arka-mega.pl verfügbar.
Hausordnung